GemeindeAbwasserVerband
Amstetten
Das Kanalnetz
Das Kanalnetz und seine Instandhaltung
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Die Kanalisation, welche die gesamten Abwässer der elf angeschlossenen Gemeinden zur Reinigung in die Zentralkläranlage des GAV Amstetten leitet, hat eine Länge von rund 400 km. Die Grafik unterhalb zeigt die Größe des Einzugsgebietes mit den am Abwasserverband beteiligten Gemeinden. Bei den in grüner Farbe dargestellten Kanalsträngen handelt es sich um die Verbandssammler, quasi die Hauptadern des Kanalnetzes.
Vorwiegend in innerstädtischen und somit dicht verbauten Gebieten wird Schmutz- und Oberflächenwasser zumeist in einem Rohrstrang, der sogenannten Mischwasserkanalisation abgeleitet. Bei dieser Form der Abwasserentsorgung sind für die Aufnahme der Niederschlagswässer, vor allem aus Straßen und befestigten Flächen, mitunter auch Dachwässer wenn kein sickerfähiger Boden vorhanden ist, große Rohrquerschnitte und in bestehenden Abständen auch Entlastungsbauwerke, sogenannte Regenabscheider mit nachgeschalteten Regenklärbecken, erforderlich.
In ländlich strukturierten Entsorgungsgebieten wird im Allgemeinen, wenn entsprechende Vorfluter (Fließgewässer) im Nahbereich vorhanden sind, eine Trennkanalisation errichtet. Ein Rohrstrang, der in der Folge bis zum nächsten Hauptsammelkanal führt, übernimmt die Schmutzwässer, die dann bis zur Kläranlage geleitet werden. In den 2. Rohrkanalstrang werden die Oberflächenwässer eingeleitet und bis zum nächstgelegenen Vorfluter (Fließgewässer) geführt.
Die Tatsache, dass bei Starkregenereignissen 50- bis 100-mal mehr Regenwasser als Abwasser anfällt, erfordert entsprechende Kanalrohr-querschnitte, die im Bereich des Amstettner Stadtgebietes bis zu Ei-Profilen der Dimension 1800 mm x 1200 mm reichen.
Im gesamten Einzugsbereich des GAV Amstetten bestehen für den Abwassertransport bis zur Kläranlage rund 150 Außenstationen in Form von Pumpwerken, Messschächten, Regenüberläufen und Regenklärbecken, die über eine Funkfernwirkanlage vom GAV Amstetten rund um die Uhr überwacht, betreut und gewartet werden.
Abwassergifte
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Stoffe, die nicht in die Kanalisation gelangen dürfen.
Beachten Sie die nachstehenden Hinweise und tragen Sie damit zur Funktion der Abwasserentsorgungs- anlagen und zur Minimierung der Abwasserreinigungskosten im eigenen Interesse bei.
Die angeführten Stoffe dürfen nicht über die Kanalisation entsorgt werden. Sie verursachen nachstehende Schäden oder stören bzw. erschweren den biologischen Reinigungsprozess. Entsorgen Sie diese Materialien vorschriftsmäßig oder verwenden Sie solche Stoffe erst gar nicht.
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